Verteidigung von Amazon

Amazon LogoDas Land hat sich gerade auf meinen Vertriebspartner Amazon eingeschossen, über den ich meine Bücher verkaufe und von dem ich einen Partnershop hier eingerichtet habe. Nach der Sache mit den Leiharbeitern ist nun das Kartellamt hinter Amazon her. Ich werde im Folgenden Amazon verteidigen. (Dafür werde ich nicht bezahlt – aber wer möchte, kann sich einreden, dass ich Amazon nur darum verteidige, weil ich dort meine Bücher anbiete. Meine Argumente lässt das unbeeindruckt).

1. Das Kartellamt verzerrt den Markt

Es geht um Vertragsklauseln, laut denen Drittanbieter ihre Waren anderswo nicht günstiger anbieten dürfen als auf Amazon. Dies könne angeblich gegen das Kartellrecht verstoßen. Der Grund: Neue Online-Marktplätze könnten vielleicht bessere Konditionen für Händler bieten und diese könnten aufgrund der Amazon-Klauseln die somit besseren Preise nicht an den Endkunden weitergeben.

Allerdings: Niemand ist dazu gezwungen, seine Waren auf Amazon feilzubieten. Wer sie gerne zu günstigeren Konditionen anderswo anbieten möchte (was ich in Form privater E-Bay-Verkäufe auch tue), der hat ein uneingeschränktes Recht dazu. Wer seine Waren bei Amazon anbietet, der muss sich wiederum an deren Regeln halten.

Interessante Randnotiz: Es gibt eine ähnliche Regelung, die Bücher betrifft, doch für diese ist der Staat verantwortlich: Das Buchpreisbindungsgesetz. Diesem zufolge muss ein Anbieter seine Bücher überall zum selben Preis anbieten. Ich darf beispielsweise meine Bücher nicht hier auf meiner Website günstiger anbieten als auf Amazon (ich biete sie hier gar nicht an). Dafür ist allerdings eben nicht Amazon verantwortlich – sondern der Staat.

Und jetzt beschwert sich der Staat, dass ein Privatunternehmen mit denselben Methoden arbeitet wie er. Der Unterschied besteht natürlich darin, dass sich alle Verleger, egal wo sie ihre Bücher anbieten, an das Buchpreisbindungsgesetz halten müssen – aber wir können uns aussuchen, ob wir uns an Amazons Regeln halten oder unsere Produkte anderswo an den Mann bringen. Inwiefern das Buchpreisbindungsgesetz im „öffentlichen Interesse“ sein sollte, konnte noch niemand überzeugend erklären. In anderen Ländern gibt es so etwas nicht. Das Kulturgut Buch möchte man damit offiziell schützen, aber man konnte noch nie etwas mittels Marktintervention schützen – nur zerstören. Am Ende bleibt: Wettbewerbsverzerrung durch den Staat.

Die Übereinkünfte mit Amazon sind freiwillig. Die „Übereinkünfte“ mit dem Staat sind es nicht. Neben dem Buchpreisbindungsgesetz gibt es einen zweiten Grund, warum meine eBooks ausschließlich über Amazon zu haben sind: Die optionale Kindle-Leihbücherei KDP Select. Wer da mitmacht, darf seine Bücher in digitaler Form überhaupt nicht anderswo anbieten. Im Austausch darf man Aktionen machen, während derer man seine Bücher an die Leser gratis rausgibt (was ich mir abgewöhnt habe, was aber anfangs sehr hilfreich war) und die Leser, die zahlende „Prime-Mitglieder“ sind, dürfen sich die Bücher ausleihen, die ein Verlag dafür zur Verfügung stellt. Meine Bücher gibt es bislang alle zum Ausleihen.

Es war alleine meine Entscheidung, dies als Serviceleistung für meine Leser so zu handhaben. Wenn ich das nicht mehr möchte, kann ich jederzeit via Mausklick meine Bücher aus der KDP-Select-Bibliothek herausnehmen. Wo ist der Button, mit dem ich aus dem Buchpreisbindungsgesetz aussteigen kann?

2. Der Leiharbeiter-Skandal

Was die Sache mit den unterbezahlten Leiharbeitern angeht, so habe ich die Angelegenheit bereits auf Facebook kommentiert, in Erwartung, dafür gesteinigt zu werden. Das wurde ich allerdings nicht und meine Einschätzung traf auf größere Zustimmung. Hier ist sie:

Zur Doku über Amazon-Leiharbeiter von der ARD: Zwingt jemand die polnischen Wanderarbeiter, unter schlechten Bedingungen für Amazon zu arbeiten? Werden sie mit vorgehaltener Waffe dazu genötigt, Verträge, die sie nicht verstehen, zu unterschreiben? Gibt es ein Erschießungskommando, das Leiharbeiter zum Dienst bei Amazon zwingt? Natürlich nicht.

Die Leiharbeiter müssen Selbstverantwortung übernehmen und nicht alles mit sich machen lassen. „Hier gilt meine Würde nicht, hier bin ich unfrei“ – ja, dann arbeite halt nicht dort! Oder unter solchen Bedingungen. Sie müssen sich gegen Gesetzesbrüche zur Wehr setzen, wo es welche gibt.

Es war unmoralisch, was die Sicherheitsfirma und Amazon gemacht haben. Klarer Fall. Unmoralisch war auch diese einseitige Reportage, bei der nur eine Seite zu Wort gekommen ist (klar, Amazon antwortete dem ARD nicht, das eine verheerende Reportage plante!) und bei der sich die zwei Journalisten immer wieder selbst in Szene setzten und als mutige Kämpfer gegen Großkapital und Neonazis darstellten. Reportagen dienen nicht zur Selbstdarstellung der Journalisten – hier waren sie ständig im Bild.

Dazu noch diese Propagandasprache, „Wie ein Paket. Ausgeliefert!“ Worin liegt der Unterschied zwischen Zwangsarbeitern und Leiharbeitern? In dieser Reportage erfährt man es jedenfalls nicht. Die Antwort lautet: Freiwilligkeit. Amazon handelte unmoralisch, die Leiharbeiter unmündig.

Und die Journalisten handelten wie ideologisch voreingenommene, einseitige Selbstdarsteller.

Was die in der Tat skandalöse Sicherheitsfirma angeht, so hat sich Amazon gleich von dieser getrennt. Außerdem haben sie einem weiteren Dienstleister die Zusammenarbeit aufgekündigt, der die Unterbringung von einem Teil des Personals verwaltete.

Kaum zu glauben, dass dies eine Reportage des Öffentlich-Rechtlichen ist. Von denen sollte man sich mehr Objektivität erwarten können. Andererseits ist deren Berichterstattung über den Nahostkonflikt ja ähnlich „ausgeglichen“. (Na gut, das war auch ein bisschen vorgespielt meinerseits – ich erwarte rein gar nichts vom Öffentlich-Rechtlichen; außer vielleicht Schleichwerbung bei „Wetten dass…“, bei „Marienhof“ und überall dort, wo noch niemand nachgeschaut hat).

Zwei Kommentare auf Facebook von Henry McDougal zum Thema finde ich sehr passend:

„Tja, der Unterschied ist: Bei Amazon kann man sein Konto löschen lassen, bei der ARD leider nicht.“

„Niemand muss bei Amazon einkaufen oder arbeiten. Bei der ARD muss man zahlen, ob man will oder nicht. Und die kriegen den Moralischen? Ich lach‘ mich weg.“

Wenn der Staat in die Vertragsfreiheit seiner Bürger eingreift, entmündigt er sie. Ich werde mich nicht ohne Widerspruch entmündigen lassen.

3. Da stimmt doch was nicht

Jetzt kommen erste Meldungen rein, wo Leiharbeiter der ARD-Darstellung widersprechen:

Amazon-Reportage: „Da wurde doch fast alles falsch dargestellt“

Literatur

Mein Amazon-Partnershop

Auf der Kritik-Seite könnte ich anmerken, dass mein Kindle Keyboard nach zwei Jahren den Geist aufgegeben hat. Und auch die Garantie, die nur für ein Jahr gilt. Ich habe jedoch – was jeder Kunde tun kann – einfach mal beim Service nachgefragt, ob ich trotzdem einen neuen bekomme. Für einen stark vergünstigten Preis bekomme ich jetzt auch einen von der Touch-Variante, die nicht mehr offiziell angeboten wird. Finde ich gut. Vom Tablet-Lesen bekomme ich übelste Kopfschmerzen und allmählich Augenkrebs.

Obwohl, ein wenig mehr Kritik fällt mir noch ein: Ich wollte ja die erweiterte Neuauflage von „Ist der Wald endlich tot?“ allen Käufern des Buches kostenfrei anbieten, aber damit lässt sich der Service (eine andere Abteilung) ordentlich Zeit.

Hier das aktuelle Modell:

http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=terrrott-21&o=3&p=8&l=as1&asins=B007OZO03M&ref=qf_sp_asin_til&fc1=000000&IS2=1&lt1=_blank&m=amazon&lc1=971919&bc1=000000&bg1=F2E2C1&f=ifr

Ein Kommentar zu „Verteidigung von Amazon

  1. 100% Zustimmung.

    Was die Leihbibliothek an geht, habe ich aber auch eine kleine Kritik. Solange Amazon die Suche in der Leihbibliothek nicht ermöglicht, ist diese für mich nahezu nutzlos. Denn von den tausenden von Büchern in der Leihbibliothek sind schätzungsweise 99% Müll und ohne vernünftige Suche und/oder Vorschlägen was einem gefallen könnte, ist es reine Glücksache etwas vernünftiges zu finden. Oder habe ich da etwas übersehen?

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