
Wie bei vielen Beiträgen habe ich mir auch beim letzten gedacht, „Kann ich das jetzt noch schreiben oder ist es zu viel?“ – denn gerade die Wahrheit kann ziemlich verletzend sein. Man sagt mir oft genug die Wahrheit, dass ich da aus Erfahrung sprechen kann.
Damit sich jedoch niemand unnötig aufregt, sondern nur nötig, ist eine kurze Ergänzung angemessen, was ich überhaupt damit meinte, den Deutschen die Moral abzusprechen, obwohl wir doch so stolz sind, dank unserer „schrecklichen historischen Erfahrung“ (wir haben zwei Weltkriege angefangen) – quasi die Moral für uns gepachtet zu haben. Siehe unsere führende Rolle bei der Förderung alternativer Energiequellen.
Mit „Moral haben“ meine ich nicht, dass die Leute in der Regel vom Stehlen absehen (außer über das Internet) und nicht morden, sondern ich meine „ein integriertes ethisches System vertreten“. Man sollte eine Antwort auf die Frage geben und diese auch ansatzweise begründen können, wie der Mensch leben soll. Und natürlich sollte man diese Ethik auch leben. Durchaus muss dazu nicht jeder ein Philosoph sein. Die christliche Ethik fiel zum Beispiel bereits unter die Kategorie „integriertes ethisches System“. Sie war zwar eine verhängnisvoll falsche Moral, aber sie war eine Moral.
Beliebigkeit ist keine Moral
Vielleicht haben Atheisten die Frage zu leichtfertig beantwortet, was an die Stelle des religiösen Glaubens treten sollte. Wenn man bedenkt, was an seine Stelle getreten ist – alles und gar nichts – erscheint dies jedenfalls nicht vollkommen unplausibel. Man kann legitimerweise alle möglichen guten Argumente gegen Gott anführen, aber noch viel wichtiger ist es, alle möglichen guten Argumente für eine bessere Alternative anzuführen. Die angebotenen Alternativen waren und sind meist noch säkularisierte bzw. säkulare Religionen wie der Kommunismus und der Ökologismus oder eben einfach gar nichts bzw. alles. Damit meine ich die immer größer werdende Gruppe der „Weltbildpanscher“, die sich mal hier was vom Buddhismus rausnehmen und dort was vom Marxismus, am besten gelegentlich an die Nächstenliebe erinnern und gut ist. Am Ende bestimmt dann eher die eigene Psychologie und der unmittelbare Eigennutz, wie Menschen handeln.
Der eine Glaube, den die Jugend teilt und der beim Altern zu häufig verloren geht, ist der wahre Glaube, dass Ideen wichtig sind. Zu wichtig für willkürliche Panscherei.
Die Postmoderne zeichnet sich dadurch aus, dass wir den verschiedensten kulturellen Einflüssen aus unterschiedlichsten Zeitaltern und Orten ausgesetzt sind. Das ist an sich kein Problem, sondern es könnte wenigstens eine Bereicherung sein. Es ist aber nur eine Bereicherung, wenn man selbst weiß, wo man steht. Ich schätze, da habe ich endlich die Argumentation von Konservativen eingesehen – hat ja lange genug gedauert.
Dass man weiß, wo man steht, heißt nicht, dass man nun lernunfähig sein sollte. Wenn sich die eigenen Überzeugungen als unsinnig herausstellen, dann sollte man sie eben zu den Akten legen. Und doch braucht man irgendein Koordinatensystem, um neue Informationen einzuordnen und mit ihnen arbeiten zu können.
Nicht nur im christlichen Mittelalter, auch im Zeitalter der Vernunft hatten die Bürger (zumindest in der angelsächsischen Welt…) eine Moral. Sie glaubten ganz selbstverständlich an die „natürlichen Rechte“ des Menschen und an die Vernunft als Erkenntnismethode. Der Grund, warum in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung das Recht auf freies Streben nach Glück ohne weitere Erklärung einfach deklariert wurde, lautet, dass es damals einfach Konsens war. Selbstverständlich hat jeder Mensch das Recht, sein eigenes Leben selbst zu bestimmen. Auch das war eine gemeinsame moralische Überzeugung einer Kultur. Heute gibt es diese in Reinform eben nicht mehr. Heute heißt es, der Mensch hat so teilweise das Recht, sein Leben frei zu leben, aber ist auch dem „Gemeinwohl“ verpflichtet, der Mensch hat ein Recht auf Eigentum, aber Eigentum verpflichtet gegenüber dem Gemeinwohl und manchmal wird es dann sozialisiert, ein Mensch hat ein Recht auf Leben, aber die Wehrpflicht wurde doch nur aus pragmatischen Gründen abgeschafft und nicht darum, weil unser Leben nicht dem Staat gehört.
Willkür ist keine Moral
Auch eine aufgeklärte Moral (wie die objektivistische Ethik, *hust*) ist eine Moral.
Leider kommen die Leute immer wieder auf die bizarrsten, und ich muss wirklich sagen, auf unfaire Ideen, die das Urteil vor das Verstehen setzen. So auch die Idee, eine gemeinsame kulturell weitgehend akzeptierte Moral zu fordern, sei undemokratisch, intolerant oder was auch immer. Das Grundgesetz reiche ja zur Orientierung. Dazu habe ich zwei Dinge zu sagen.
1. Ohne hier jemanden nerven zu wollen – das sogenannte „Böckenförde-Diktum“ bezieht sich eben nicht unbedingt auf Religion und es ist eben doch wahr:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“
2. Das Grundgesetz existiert nicht in einem Vakkum. Es handelt sich im Kern, von oben angedeuteten Ausnahmen abgesehen, um eine Verfassung, die das Resultat von aufklärerischen Ideen ist. Ohne zugehörige aufklärerische Kultur, wie lange sollte es bitte weiterhin bestehen?
Im Grunde ist das alles weitgehend Konsens unter Intellektuellen, was ich hier schreibe. Ich schreibe es nur schärfer und direkter. So – wer es immer noch nicht einsehen will, darf sich jetzt darüber aufregen.
Was für ein irrer Zufall, dass Du das Böckenförde-Diktum zitierst, das mich auch gerade beschäftigt. Und auch noch zustimmend!
Bei allem Einsatz für die Freiheitsrechte – und sie sind das Wichtigste, keine Frage – vergessen viele Liberale, dass eine Gesellschaft diese Rechte nur dann garantieren kann, wenn ein freiwilliger Konsens in Dingen besteht, die selbst über diese Freiheitsrechte hinausgehen. Kurz, sie vergessen die von Böckenförde monierten _Voraussetzungen_ der Freiheit.
Ob das wirklich „weitgehend Konsens unter Intellektuellen“ ist, wage ich zu bezweifeln. Ich habe seit rund 2 Dekaden keinen Kontakt mehr zu Berufs-Intellektuellen (was bin ich für ein glücklicher Mensch!). Aber eine kleine Internetrecherche zeigt, dass es doch eine grosse Zahl von Intellektuellen gibt, die sich über Böckenfördes Diktum ganz furchtbar aufregen.
„auch im Zeitalter der Vernunft hatten die Bürger (zumindest in der angelsächsischen Welt…) eine Moral. Sie glaubten ganz selbstverständlich an die “natürlichen Rechte” des Menschen und an die Vernunft als Erkenntnismethode.“
Das bleibt letztlich Spekulation, man wird wohl kaum eine Umfrage unter den Leuten dieser Zeit durchgeführt haben.
Was aber Fakt ist, dass diese „natürlichen Rechte“ die „aufgeklärten“ Leute damals nicht davon abgehalten hat, Frauen kein Wahlrecht zu geben oder mit den Indianern in sehr unmoralischer Weise umzugehen.
Was die Vernunft als Erkenntnisquelle angeht, stimmt das wahrscheinlich (sofern wir hier mal vom Streit zwischen „Empirikern“ und „Rationalisten“ absehen, der aber größtenteils im Nachhinein gesehen wurde), aber das bedeutet nicht, dass die Leute damals die Vernunft als alleinige Erkenntnisquelle angesehen haben.
Im Gegenteil war es damals selbstverständlich, religiöse Ansichten zu haben, die sich auf die überlieferten Offenbarungen oder sogar neuere beriefen.
Thomas Paines Ansehen scheint es jedenfalls nicht gut getan zu haben, die Religion seiner Zeit in Frage zu stellen.
Wann wurden eigentlich die Schulgebete in den USA eingeführt?
(Sofern man jetzt die Orientierung an religiösen Offenbarungen und Vernunft als 2 verschiedene Erkenntnisquellen ansieht. Von manchen Gelehrten wurde das in Frage gestellt.)
„Am Ende bestimmt dann eher die eigene Psychologie und der unmittelbare Eigennutz, wie Menschen handeln.“
Manche Leute haben übrigens die Theorie, dass das auch vorher schon so war. Nur damals hat man das eher hinter (schein-)moralischen Begründungen versteckt. Unsere Zeit ist demnach nur weniger heuchlerisch geworden.
Das ist nicht meine Ansicht. Nur denke ich, man müsste diese Theorie widerlegen, um den Leuten plausibel zu machen, dass es ihnen in Vergleich zu früher an einer echten Moral fehlt.
„So – wer es immer noch nicht einsehen will, darf sich jetzt darüber aufregen.“
Ich rege mich nicht darüber auf.
„Es ist aber nur eine Bereicherung, wenn man selbst weiß, wo man steht.“
Für dieses Problem (sofern es den vorliegt) gibt es zwei mögliche Lösungen:
1. Man zeigt den Leuten auf, wo sie tatsächlich stehen.
2. Man versucht die Leute auf einen anderen Standpunkt zu führen. Dort weiß man denn natürlich auch, wo sie stehen.
Die Ausführungen zum Grundgesetz verstehe ich nicht ganz, bzw. erscheinen sie mir unnötig umständlich.
Um der dummen Berufung auf das Grundgesetz entgegenzutreten, würde es doch genügen zu argumentieren, daß das Grundgesetz seine Existenz einer Mehrheitsentscheidung verdankt, die auch anders hätte ausfallen können. Insofern ist es ein reines Willkürprodukt. Wer sich also auf das Grundgesetz beruft, will entweder, (A) daß jeder Mehrheitsbeschluß moralisch bindend ist – warum haben die gleichen Leute dann ein Problem mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis? oder (B) sie achten das Grundgesetz, weil es in Übereinstimmung mit einer höher stehenden moralischen Norm steht. Wenn letztere aber das Entscheidende ist, warum bezieht man sich dann ständig auf das Grundgesetz und sein demokratisches Zustandekommen?
Ich vermute allerdings eine dritte Erklärung, nämlich daß diejenigen, die sich so begeistert auf die moralische Wirkung eines Mehrheitsbeschlusses berufen, sich einfach nicht vorstellen können oder wollen, daß eine Mehrheit unmoralisches beschließen kann – daß diese also einfach unwissend oder dumm sind.
Eindeutig (B).
Und ich preise das Grundgesetz wegen (B), nicht wegen seines „demokratischen Zustandekommens“.
Also ehrlich gesagt, hat das GG derart viele Back- und Trapdoors, dass man da bequem einen Laster durchbekäme, wenn man wöllte. Mit Überbreite. An entscheidender Stelle steht nämlich stets (sinngemäß) „außer auf Grundlage eines Gesetzes“
Vgl.:
-Art.2Abs.2 (Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit – „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes (!) eingegriffen werden“ – nicht aufgrund einer Straftat, von Gefahr im Verzug oder ähnlichem, sondern von Gesetzes wegen, ohne Kriterien für diese Gesetze zu geben);
-Art.4. Abs. 3 (Wehrdienstverweigerung – „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“);
-Art.5 Abs.2 (Pressefreiheit – „finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze…“);
-Art.6 Abs.2 (Kindesbetreuung – „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“);
-Art.7 Abs.4 (Privatschulen – „…als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates“);
-Art.9Abs.2 (Vereinigungsfreiheit – „Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeit … sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung … richten, sind verboten.“ – Womit man nicht als Verein für eine Änderung der Verfassung arbeiten kann);
-Art.10Abs.2 (Briefgeheimnis – „Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“ – Wieder ohne Kriterium für das Gesetz);
-Art.11Abs.2 (Freizügigkeit – hier mal mit Kriterien für die einschränkenden Gesetze, wobei Fehlen „ausreichende[r] Lebensgrundlage[n]“, besondere Lasten für die Allgemeinheit, Gefahr für die FDGO und Jugendschutz ein wenig dehnbar sind);
-Art.12Abs1: „Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden“, Abs.2 (Arbeitszwang „im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“ – früher hieß das Frondienst);
-Art.12a – Im Kriegsfalle wird die BRD zu einem Ameisenstaat;
-Art.13 Unverletzlichkeit der Wohnung – da sind in den letzten Jahren ja schon ein paar Laster durchgefahren. Ansonsten gehört Abs.7 auch „Behebung der Raumnot“ zu den Legitimatoren staatlicher Wohnungseingriffe;
-Art.14Abs.1 (Eigentums- und Erbrecht – „Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt“), Abs.2 „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, Abs.3 „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetzt oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen (!) der Allgemeinheit (!) und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe (!) der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ (aber nicht wegen der Enteignung überhaupt);
– Art.15: Sozialisierung von „Grund und Boden, Naturschätze[n] und Produktionsmittel[n]“. Siehe Art14.;
– Art.16a Asylrecht (sollte sowieso dringend überarbeitet werden; lieber einwandern lassen, würde ich sagen) Abs2 (Drittstaatenregelung – „In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf (!) vollzogen werden.“