Über abgestufte Chancengleichheit (Gastbeitrag)

In Deutschland herrscht nicht nur Schulpflicht. In Gestalt der Bundesländer hat der Staat auch das weitgehende Monopol über die schulische Bildung. Dieses Monopol wissen Politiker zu nutzen, wenn der Zuspruch für ihre Projekte schwindet. Dabei reißen sie ihre in Zeiten des Anstands einmal selbst auferlegten Schranken nieder.

Gastbeitrag von Andreas Dietz

Für Auftritte von Politikern an Schulen galt in Niedersachsen, wie in anderen Bundesländern auch, bisher eine Sperrfrist für die Zeit unmittelbar vor Wahlen. Den Schulen war es untersagt, Vertreter von Parteien zu Podien, Diskussionsveranstaltungen und anderen Auftritten im Unterricht einzuladen. Der Erlass des Kultusministeriums „Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen“ enthält bisher noch folgende Festlegung:

„2.3 Für die letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl dürfen Einladungen (…) nicht ausgesprochen werden.“ (1)

Die Entscheidung für eine solche Sperrfrist hatte einen guten Grund: Sind Politiker sonst gern gesehene Gäste, von denen man als Lehrer manchmal meint, dass sie einen Beitrag zur politischen Bildung leisten könnten, ist deren Erscheinen im Wahlkampf in besonderem Maße aber durch die Gelegenheit motiviert, unter Schülern, darunter viele Erstwähler, um Stimmen sowie um Zuspruch für ihre politischen Projekte werben zu können. Solches Ansinnen lässt sich mit politischer Bildung nur sehr begrenzt rechtfertigen und verletzt die Neutralität der Schule.

Der Niedersächsische Landtag hat im Januar dieses Jahres auf Antrag von SPD und Grünen (2) diese Sperrfrist abgeschafft. Um „den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines unmittelbaren Dialoges mit Politikerinnen und Politikern in der Schule zu den für sie relevanten Themen zu geben“, so der Entschließungsantrag, sollen Diskussionsveranstaltungen mit Parteivertretern künftig auch unmittelbar vor Wahlen stattfinden dürfen. Weil der Erlass des Kultusministeriums, der den Besuch von Politikern in Schulen regelt, bis zur Europawahl am 25. Mai nicht mehr geändert werden konnte, erhielten die Schulen am 2. April, kurz vor den Osterferien, eine sogenannte Vorgriffsregelung (3) zugeschickt, die den anstehenden Änderungserlass vorweg nimmt.

Den Schulen sollte es also frei stehen, nach Ostern, in der letzten heißen Phase des Wahlkampfs, Parteipolitiker zur Diskussion mit Schülern einzuladen. Nicht – oder nicht so richtig – frei stehen sollte es den Schulen, welche Parteien bei der Einladung berücksichtigt werden sollen und welche nicht. In der Vorgriffsregelung heißt es:

„Bei Podiumsdiskussionen wird die Auswahl aus der Zahl der zugelassenen Parteien nach deren Bedeutung (sog. Prinzip der abgestuften Chancengleichheit) vorgenommen. Hinsichtlich der Auswahl (…) werden folgende Hinweise erteilt:

Das sog. Prinzip der abgestuften Chancengleichheit ergibt sich aus § 5 Absatz 1 des Parteiengesetzes. Danach bemisst sich die Bedeutung einer Partei insbesondere nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen. Vorrangig ist also das Ergebnis der letzten Wahl heranzuziehen. Um einer möglichen Entwicklung einer Partei innerhalb einer Legislaturperiode gerecht zu werden, sind nachrangig folgende Kriterien zu berücksichtigen: repräsentative Umfragen (sog. Prognosen), Mitgliederzahl, Umfang und Ausbau des Organisationsnetzes einer Partei, Beteiligung an Regierungen in Bund und Ländern und Vertretensein in Parlamenten.“

Natürlich ist es unrealistisch, 25 zur Wahl zugelassene Parteien auf ein Podium zu bitten. Jede Auswahl aber, die getroffen wird, ist zwangsläufig ungerecht, weil der Staat und seine Einrichtungen inklusive öffentlicher Schulen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind. Das gilt gerade im für die Parteien so wichtigen Wahlkampf. Mit der Sperrfrist wurde diese Neutralität bisher einigermaßen gewahrt. Die jetzt gefundene Lösung ist aber nicht nur brisant in Blick auf die Gleichbehandlung der Parteien durch den Staat.

Sie ist auch völlig hirnrissig. Man verzeihe mir diesen Ausdruck. Aber „abgestufte Chancengleichheit“ ist ein Widerspruch in sich. Entweder sind die Chancen gleich. Oder sie sind es nicht. Eine abgestufte Gleichheit ist eine Ungleichheit. Wir haben es mit einem Euphemismus zu tun, der die bezweckte bzw. als Kollateralschaden nicht vermeidbare faktische Ungleichheit der Chancen verschleiern möchte. Er erinnert auch an „Animal Farm“ von George Orwell, wo es bekanntermaßen heißt: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.“ Wen der Autor damit im Blick hatte, weiß man.

Die rot-grünen Bildungspolitiker in Niedersachsen sind nun mitnichten die Erfinder der „abgestuften Chancengleichheit“. Sie verweisen auf das Parteiengesetz. Dort heißt es:

§5, Absatz 1 – „Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden. Der Umfang der Gewährung kann nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden. Die Bedeutung der Parteien bemißt sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen. (…)“ (4)

Die „abgestufte Chancengleichheit“ ist ein Prinzip, das in Deutschland überall dort zur Anwendung kommt, wo den politischen Parteien öffentliche Leistungen und Ressourcen gewährt werden, diese Ressourcen aber nicht allen Parteien in gleichem Maße zugute kommen können (oder sollen). Das betrifft z.B. die staatliche Parteienfinanzierung, die Sendezeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Wahlwerbespots, mancherorts auch Laternenmasten zur Plakatierung etc.. Und überall kam und kommt es zu Kontroversen, weil nicht alles, was legal ist, auch gerecht sein muss. Das Prinzip der Privilegierung der Erfolgreichen trägt nämlich mit dazu bei, dass sich die etablierten Mehrheitsverhältnisse festigen, obwohl doch über die Mehrheitsverhältnisse einzig und allein die Wähler entscheiden sollten.

Die für die Aufhebung der Sperrfrist in Niedersachsen Verantwortlichen haben vorgegeben, die politische Bildung fördern zu wollen. Der Rückgriff auf die „abgestufte Chancengleichheit“ zur Realisierung ihres Vorhabens macht jedoch deutlich, dass ihr Ziel auch ist, politischen Parteien im Wahlkampf eine öffentliche Ressource zur Verfügung zu stellen: die Schule. Und damit den Zugang zu den Schülern.

Das ist ein gänzlich anderes Motiv. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Claus Peter Poppe, gibt das in einer Pressemitteilung sogar unumwunden zu: „Die Entscheidung ist eine sachgerechte Lösung für die Schulen und ein Fortschritt für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in diesen Wochen um ein politisches Mandat in Niedersachsen bewerben.“ (5) Ein Fortschritt für die Kandidaten also, die jetzt endlich auch an Schulen um Zustimmung werben dürfen…

Was hätte die per Vorgriffsregelung so eilig aufgehobene Sperrfrist bedeutet, wenn ich mich entschlossen hätte, unmittelbar vor der Europawahl 2014 eine Podiumsdiskussion an meiner Schule zu organisieren? Mehr als vier Gäste sollte ein Podium nicht haben, wenn jeder die Gelegenheit bekommen soll, in einem begrenzten Zeitrahmen seine Standpunkte verständlich darzulegen.

Von aktuellen Umfragewerten, vorangegangenen Wahlerfolgen und dem Organisationsgrad der Parteien hätte ich abhängig gemacht, welche vier Parteipolitiker die Gelegenheit bekommen hätten, sich für die anstehende Wahl an der Schule in Szene zu setzen. Gemessen an den mir vorgelegten Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung einer Partei wird mir nahegelegt, CDU, SPD, Grüne und Linke einzuladen. Andere Parteien erfüllen die Kriterien weniger: Neben den üblicherweise unter „sonstige“ geführten Parteien wären das die Piratenpartei, die Alternative für Deutschland und – seit der Bundestagswahl 2013 – die FDP.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Es ist Europawahl! Ladet die Parteien in die Schule ein! Aber gefälligst nur die richtigen!

Im bisherigen Erlass heißt es: „2.2 Die Schule ist zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. (…) Die Schule hat dafür zu sorgen, dass bei den Einladungen, die im Laufe eines Jahres ausgesprochen werden, keine demokratische Partei bevorzugt oder benachteiligt wird.“ (1)

Auch dieser Grundsatz lässt sich nur schwer umsetzen. Aber es ist ein demokratischer Grundsatz und es ist ein rationales, widerspruchsfreies Prinzip. Mit dem Wegfall der Sperrfrist vor Wahlen wird er aufgehoben, weil in diesem Zeitraum notwendigerweise die „abgestufte Chancengleichheit“ greift.

Meine Konsequenz als Politiklehrer könnte natürlich sein, fortan überhaupt keine Politiker mehr in die Schule einzuladen. So kann ich die Neutralität der Schule und die Gleichbehandlung der Parteien am besten gewährleisten.

Ich bin durch meine akademische und praktische Ausbildung sowie durch meine Bindung an den Beutelsbacher Konsens (6) auch viel besser als jeder Politiker geeignet, Schülern die Voraussetzungen zu vermitteln, die sie brauchen, um als mündige Bürger am politischen Geschehen mitzuwirken. Der Job von Politikern nämlich ist die Politik, mein Job ist die politische Bildung. Das sind zwei sehr verschiedene Angelegenheiten.

(1) http://www.schure.de/22410/35,81704.htm
(2) www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_17_2500/0001-0500/17-0166.pdf
(3) https://mk-mail.nibis.de/mn21/vorgriffsregelung.pdf
(4) http://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html
(5) http://www.spd-fraktion-niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/365099.php
(6) http://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens

Der Autor unterrichtet Politik/Wirtschaft, Erdkunde und Werte/Normen an einer Schule in Niedersachsen. Er ist Liberaler und meldet sich hier gelegentlich zu Wort.

2 Kommentare zu „Über abgestufte Chancengleichheit (Gastbeitrag)

  1. Interessante Information. Wie war das mit der „gelenkten Demokratie“ in der Russischen Föderation? Kann es sein, dass hier ein neues Modell erprobt wird? Bleibt zu hoffen, dass das nicht bundesweite Verbreitung findet bzw. sich genügend Lehrer der Neutralität entsinnen und entsprechend agieren.

  2. Vorrangig ist also das Ergebnis der letzten Wahl heranzuziehen. Um einer möglichen Entwicklung einer Partei innerhalb einer Legislaturperiode gerecht zu werden, sind nachrangig folgende Kriterien zu berücksichtigen: repräsentative Umfragen (sog. Prognosen), Mitgliederzahl, Umfang und Ausbau des Organisationsnetzes einer Partei, Beteiligung an Regierungen in Bund und Ländern und Vertretensein in Parlamenten.

    Das klingt natürlich übel.

    Positiv formuliert: Womöglich soll es darum gehen keine zu große Zeitnähe zu schaffen zur Entwicklung auf Seiten der Mandatsträgerschaft, da eine große Zeitnähe schlicht nicht praktikabel wäre.


    Ansonsten:
    Die Chancengleichheit, die ansonsten generell auf die Bürger bezogen behauptet wird, aber nie sein kann, auch nicht i.p. Bildung, ist ein Begriff, der abzulehnen ist.
    Auch wenn sich die bundesdeutsche real existierende liberale Partei, sogar Hans-Olaf Henkel sei hier genannt, diesbezüglich regelmäßig im Positiven aussprach.
    Gemeint ist hier die „liberale“ angeschwächte Version von „sozialer Gerechtigkeit“.
    Dieser Einschub ist aber vom Thema weggehend und nur ergänzend zu verstehen.

    MFG + weiterhin viel Erfolg!
    Dr. W

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